GROTEFELD
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Bad Oeynhausen, HRB 8940
vertreten
durch die Geschäftsführer:
Heidelore
Grotefeld, Carsten Clauder
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DE214681766
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AGB
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Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten
ausschließlich;
entgegenstehende oder von
unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegen stehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks
Ausführung dieses Vertrages
getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nieder gelegt.
(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Absatz
1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
(4) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Besteller.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte
vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich"
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an
Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise „ab Werk",
ausschließlich
Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher
Höhe
am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sämtliche Kosten der Zahlungsübermittlung trägt der Besteller.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Leistungsentgelt ohne Abzug
innerhalb
von 30 Tagen (oder kürzerer Zeitraum) ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen
betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der
Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder
einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
zugrundeliegende Kaufvertrag ein
Fixgeschäft
im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt
ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung
in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zuvertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein
Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf
einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns
zu vertretende Lieferverzug
auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem
Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben
vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung „ab Werk" vereinbart.
(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsordnung werden nicht
zurückgenommen;
ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine
Entsorgung der Verpackungen auf eigene
Kosten zu sorgen.
(3) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken;
die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl
zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur
bis zur Höhe des Kaufpreises. Mehrkosten dadurch, dass
die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde,
tragen wir grundsätzlich nicht.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu
verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadensersatzansprüche
geltend macht, die
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft
eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen;
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang.
(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,
479 BGB bleibt unberührt; sie
beträgt
fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen,
ist - ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.